Reinigungsarbeiten gehören zur Betriebshygiene. Sanitärräume müssen in einem hygienisch einwandfreien Zustand sein, um die Übertragung von Krankheiten zu vermeiden.
Für die regelmässige Reinigung der Zimmer und Nebenräume sind die Mitarbeitenden zuständig. Diese Dienstleistung ist in der Grundtaxe enthalten.